§§ 22, 23 und 24 SGB VIII regeln die Förderung in der Kindertagespflege.
Die Höhe des Betreuungsgeldes, welches an das Jugendamt zu entrichten ist, ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern.
Für Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben (also ab dem 2. Geburtstag), ist der Besuch einer Kindertagespflegestelle bis zum vollendeten dritten Lebensjahr beitragsfrei (abgesehen von der eventuellen Zuzahlung an die Tagespflegeperson).
Welches Jugendamt bzw. welcher Ansprechpartner für Sie zuständig ist, hängt vom Wohnort des Kindes ab.
Dort erhalten Sie Informationen rund um die Kindertagespflege, Förderungsvoraussetzungen, Kosten und werden bestenfalls an eine Kindertagespflegeperson weiter vermittelt.
Für die VG Ruwer zuständig:
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Jugendamt
Fachbereich Kindertagespflege, Kreisjugendamt
Metternichstraße 33a
Tel.: (0651) 715-374
kindertagespflege@trier-saarburg.de
www.trier-saarburg.de
Zusätzlich zu dem Vertrag zwischen den Eltern und dem Jugendamt wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen den Eltern und mir, der Tagespflegeperson, abgeschlossen.